von Frauen für Frauen

Rechtsberatung


 
 

TRENNUNG (während aufrechter Ehe)

Trennung bedeutet Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Diese kann im Einvernehmen zwischen den Ehepartnern erfolgen. Die Ehe bleibt weiterhin aufrecht.

Tipp: Zwischen den Ehepartnern kann eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen werden. Diese kann in einem späteren Scheidungsverfahren vor dem Vorwurf des mutwilligen/böswilligen Verlassens schützen. In der Trennungsvereinbarung können die Unterhaltsansprüche
(Ehegatten- und Kindesunterhalt) und die Besuchszeiten u.a. sinnvoll geregelt werden.

Zur vorübergehend gesonderten Wohnungsnahme ohne Zustimmung des Ehepartners bzw. gegen den Willen des Ehepartners siehe die weiteren Informationen unter "Ehewohnung".

 

  Kontakt:
hallo(at)frauenzentrum.at