TRENNUNG
(während aufrechter Ehe)
Trennung bedeutet Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Diese
kann im Einvernehmen zwischen den Ehepartnern erfolgen. Die Ehe
bleibt weiterhin aufrecht.
Tipp: Zwischen den
Ehepartnern kann eine Trennungsvereinbarung
abgeschlossen werden. Diese kann in einem späteren
Scheidungsverfahren vor dem Vorwurf des mutwilligen/böswilligen
Verlassens schützen. In der Trennungsvereinbarung
können die Unterhaltsansprüche
(Ehegatten- und Kindesunterhalt) und die Besuchszeiten u.a. sinnvoll
geregelt werden.
Zur vorübergehend gesonderten
Wohnungsnahme ohne Zustimmung des Ehepartners bzw.
gegen den Willen des Ehepartners siehe die weiteren Informationen
unter "Ehewohnung".
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