EHE
Diese wird durch den Abschluss eines zweiseitig verbindlichen
Vertrages zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts begründet.
Die Ehe verpflichtet zur umfassenden Lebensgemeinschaft, zum gemeinsamen
Wohnen, zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum gegenseitigen
Beistand.
Aus der Beistandspflicht leitet sich die psychische und physische
Unterstützung der Partnerin oder des Partners in schwierigen
Lebenslagen ab, wie z. B. bei Krankheit, finanziellen und beruflichen
Sorgen.
Neu: Ab 1.1.2010 umfasst
die eheliche Beistandspflicht auch die Pflicht des Stiefelternteiles,
der Ehegattin oder dem Ehegatten bei der Ausübung der Obsorge
für deren/dessen Kinder in angemessener Weise beizustehen.
Die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft, speziell die Haushaltsführung,
Berufstätigkeit, Obsorge und Kindererziehung ist im Einvernehmen
und unter voller Ausgewogenheit der Beiträge zu gestalten =
Gleichbeteiligungsgrundsatz.
Es sind immer die persönlichen
Verhältnisse und die berufliche Belastung zu berücksichtigen.
Näheres zum gemeinsamen Wohnen, Ehegattenunterhalt in aufrechter
Ehe sowie zu Trennung und Scheidung erfahren Sie unter dem jeweiligen
Link. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch stehen Ihnen
unsere juristischen Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.
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